Europawahl - 9. Juni 2024 (08:00 - 13:00 Uhr)

Information zum Wahlkartenantrag

Anspruch auf die Ausstellung einer Wahlkarte haben wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag nicht am Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht nicht ausüben könnten. Ferner haben jene Personen Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge eingeschränkter Mobilität, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, und die Möglichkeit der Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen oder mittels Briefwahl wählen wollen. Sie können nun Ihre Wahlkarte auch ganz einfach online anfordern:

www.wahlkartenantrag.at

1. Homepage aufrufen und Ihre Heimat-Gemeinde wählen
2. Aktuelle Wahl auswählen & Authentifizierung starten
3. Ihre gewünschte Versandadresse angeben

Sie können sich mit folgenden Optionen Authentifizierung:

1. ID Austria
2. Antragscode
3. amtlichen Lichtbildausweis
4. Reisepassnummer
Und schon kommt Ihre Wahlkarte zu Ihnen nach Hause!

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl am 9. Juni 2024 liegt von 16. April 2024 bis einschließlich 25. April 2024 täglich (ausgenommen Samstag und Sonntag) Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 13:00 bis 18:00 Uhr im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Wenn Sie über die ID-Austria verfügen, können Sie auch über diese Ihre Wählerevidenz Einsicht nehmen und zum Zeitpunkt der Einsichtnahme den Status Ihrer Eintragung ins Wählerverzeichnis abfragen.

Zur Teilnahme an der Europawahl sind Sie berechtigt, wenn Sie:

  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, das heißt spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
  • Österreicherin oder Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich
  • Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich - mit Antrag!
  • Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher - mit Antrag!
  • am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind
  • nicht im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind