An- und Abmelden


Gleichzeitiges An- und Abmelden
Nach einem Umzug entfällt nun das extra Abmelden am alten Wohnort. Sobald dem Melde-Service am neuen Wohnort Ihr vollständig ausgefüllter Meldezettel vorliegt, erhalten Sie die behördliche Bestätigung Ihrer Abmeldung bzw. Anmeldung

Seit 1.11.2013 gibt es  neue Meldezettel und nur diese aktuellen Meldezettel können bei der An-, Ab-, oder Ummeldung akzeptiert werden.  

  • benötigte Unterlagen

    für die ANmeldung:

    • Vollständig ausgefüllter Meldezettel als Antrag
    • Reisepass oder Personalausweis (amtlicher Lichtbildausweis: z.B. Führerschein für Inländer) oder Geburtsurkunde bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis.

    Hinweis: ausländische StaatsbürgerInnen müssen sich ausnahmslos mit einem Reisepass oder Personalausweis ausweisen.
     

    Unterschriften:
    1. Unterschrift des Meldepflichtigen (rechts unten am Meldezettel)
    2. Unterschrift des Unterkunftgebers (links unten am Meldezettel)
    Hinweis: als Eigentümer muss man sowohl als Meldepflichtiger als auch als Unterkunftgeber am Meldezettel unterschreiben

    BENÖTIGTE UNTERLAGEN
    ..................................................................................................................................................................................................................................
    für eine ABmeldung:

    • Vollständig ausgefüllter Meldezettel als Antrag
    •  Reisepass oder Personalausweis (amtlicher Lichtbildausweis: z.B. Führerschein für Inländer)

    Unterschrift:
    Unterschrift des Meldepflichtigen (rechts untern am Meldezettel)

  • Kosten / Gebühren
    die AN- und ABmeldung ist kostenfrei

  •                        

    ABmeldung:

    •  innerhalb von 3 Tagen davor oder nach Aufgabe der Unterkunft
  • zu beachten

    Beim Ausfüllen des Meldezettels ist darauf zu achten, dass der Personenstand z.B. ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, ausgefüllt wird.


Reisepass

BH-Amstetten
Preinsbacher Str. 11
3300 Amstetten
07472/9025-21130
post.bham@noel.gv.at

Es ist zu folgenden Parteienverkehrszeiten geöffnet:
Montag - Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 19:00 Uhr
 

 

 

 

BH-Amstetten Außenstelle St. Valentin
Hauptplatz 6
4300 St. Valentin

 jeden Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 

 

Passamt des Magistrates Steyr
Rathaus Stadtplatz 27, rückwärtiger Eingang im Hof links
4400 Steyr
07252/575
Passamt@steyr.at

Es ist zu folgenden Parteienverkehrszeiten geöffnet:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 13:30 Uhr – 16:00 Uhr