Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Bildung nach der Schulpflicht

Aktuelle Informationen zur Bildung nach der Schulpflicht, Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18 (AusBildung bis 18), Allgemeinbildende höhere Schulen, Berufsschulen, berufsbildende mittlere und höhere Schulen etc.

Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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