Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Begriffe mit V

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Von Amts wegen

Sinnverwandter Begriff: ex officio

Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

Letzte Aktualisierung: 19.02.2024
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