Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich

Letzte Aktualisierung: 11.04.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion