Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Letztwillige Verfügung
Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill
Letzte Aktualisierung: 9. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion