Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Einspruch

Allgemein bedeutet Einspruch Einwand, Widerspruch und Protest gegen etwas.

In der Amtssprache ist damit ein Rechtsmittel gemeint.

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

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