Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Strafrecht
Ich habe Fragen zu Straftatbeständen, dem Strafprozessrecht und zu Strafverfahren
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Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion