Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Allgemeines zur Sozialversicherung

Die Sozialversicherung bietet Leistungen der Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung an.

Trotz dieser Aufteilungen existiert durch das "Allspartenservice" die Möglichkeit, sich mit jedem Anliegen an die nächste Kundendienststelle eines Sozialversicherungsträgers zu wenden.

Dachverband der Sozialversicherungsträger (→ SV)

Letzte Aktualisierung: 02.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz