Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Freiwillige Pensionsversicherung
- Freiwillige Höherversicherung
- Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
- Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
- Selbstversicherung
- Weiterversicherung nach Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung
- Service: Onlineratgeber und -rechner
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion