Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Dauer des Grundwehrdienstes
Jeder Wehrpflichtige hat einen Grundwehrdienst von sechs Monaten zu leisten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich freiwillig zu Milizübungen zu melden.
Milizübungen sind verpflichtende Waffenübungen und dienen der Heranbildung von Wehrpflichtigen für die Ausübung einer Funktion in der Einsatzorganisation sowie zur Erhaltung und Vertiefung ihrer erworbenen Befähigungen.
Hinweis
Sollten sich nicht genügend Freiwillige für Kaderfunktionen melden, besteht die Möglichkeit, Wehrpflichtige zur Leistung von Milizübungen zu verpflichten.
Weiterführende Links
Grundwehrdienst (→ Österreichisches Bundesheer)
Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Landesverteidigung