Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Weitere Informationen zum Thema "Lehre"

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Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft