Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Begriffe mit T

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Taufpate

Taufpatinnen/Taufpaten übernehmen moralisch-theologische Verpflichtungen gegenüber dem Täufling, nicht jedoch Verpflichtungen, die auf gesetzlicher Basis beruhen. Ebenso entstehen keine Rechte (etwa Sorge- oder Besuchsrechte).

Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
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