Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

EU-Bürger* und Schweizer – Aufenthalt in Österreich

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich hier nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen).

Aktuelle Informationen zu Aufenthalt von EU-Bürgern und Schweizern in Österreich, Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthalts, Checkliste Arbeiten und Wohnen etc.

Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion