Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Verlassenschaftsverfahren
Das zuständige Standesamt verständigt bei einem Todesfall das Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht (→ BMJ)), in dessen Sprengel die Verstorbene/der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte.
Das Gericht leitet daraufhin ein Verlassenschaftsverfahren ein. Die Notarin/der Notar, die/der je nach Wohnort und Sterbetag zuständig ist, lädt als "Gerichtskommissärin"/ "Gerichtskommissär" die Hinterbliebenen zur sogenannten "Todesfallsaufnahme".
Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Dieser ist bei Behörden- oder Bankwegen mit Rechtskraftstempel vorzulegen.
Ausführliche Informationen zum Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at im Kapitel "Erben und Vererben".
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer