Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Begriffe mit V

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Vollversicherung

Unter Vollversicherung versteht man in der Sozialversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

Grundsätzlich sind alle unselbstständig Erwerbstätigen in der Vollversicherung erfasst. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. selbstständig Erwerbstätige) ist nach den gesetzlichen Bestimmungen jedoch nur eine sogenannte Teilversicherung vorgesehen.

Letzte Aktualisierung: 19.02.2024
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