Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Gebührenbefreiungen und Vergünstigungen

Tipp:

Bei geringem Einkommen kann bei der zuständigen Krankenkasse (Dachverband der Sozialversicherungsträger) um Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Service-Entgelt für die e-card angesucht werden. Ebenso ist die Befreiung vom ORF-Beitrag  inkl. Anspruch auf Strom-Sozialtarif, Zuschussleistung Telefon, EAG-Kostenbefreiung möglich.

Letzte Aktualisierung: 14.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion