Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Begriffe mit G

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Geschäftsfähigkeit

Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

Hinweis:

Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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