Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Begriffe mit Z

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können.

Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig.

Informationen zum Thema Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer finden sich auf USP.gv.at.

Ausführliche Informationen zum Thema "Privatkonkurs" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 14.02.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion