Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Juristische Person
Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.
Beispiel
Letzte Aktualisierung: 12. April 2024
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