Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Begriffe mit L

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Laienrichter

Im Strafverfahren werden unbescholtene Bürgerinnen/unbescholtene Bürger als Laienrichterinnen/Laienrichter (Schöffinnen/Schöffen, Geschworene) eingesetzt.

Dabei werden durch Zufallsverfahren 25- bis 65-Jährige ausgelost, die verpflichtet sind, dieses Laienamt unentgeltlich auszuüben.

Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion