Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Beispiele Stromkostenergänzungszuschuss










Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen