Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Adressänderung: ORF-Beitrag (ehemalige GIS)
Hinweis
Ab dem 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") eingehoben. Er ersetzt die bisherige GIS-Gebühr. Weitere Informationen finden sich auf der Website der GIS (ab 1.1.2024 OBS)
Wenn Sie an Ihrem Hauptwohnsitz für die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich sind, genügt es, die Änderung des Namens, der Adresse oder Zahlweise der ORF-Beitrags Service GmbH (ehemalsige GIS) zu melden.
Detaillierte Informationen zum ORF-Beitrag finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion