Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Begriffe mit R

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Reisepass

Der Reisepass ist ein Dokument und muss bei Reisen ins Ausland mitgeführt werden. Er dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt der Reisepass (neben anderen Dokumenten) als amtlicher Lichtbildausweis. Bei Reisen innerhalb der EU kann statt eines Reisepasses auch ein gültiger Personalausweis verwendet werden.

Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion