Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Kärnten
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: Verstoß gegen die Regelung bezüglich
Bei Verstößen gegen die Regelung bezüglich Rauchen und Alkohol sowie Drogen und Suchtmittelersatzstoffe ist bereits der Versuch strafbar. |
Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen:
Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden. |
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion