Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Begriffe mit V

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Vergehen

Im Strafrecht werden die strafbaren Handlungen unterteilt in Verbrechen und Vergehen. Die Kategorisierung erfolgt dabei nach der Höhe des gesetzlich festgelegten Strafrahmens der Tat.

Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen, d.h. alle Handlungen, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht sind.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Delikt" und "Strafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 26.04.2024
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