Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde gehört neben der Heiratsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

Die Geburtsurkunde enthält im Regelfall

  • den Namen des Kindes,
  • die Namen der Eltern,
  • das Geschlecht des Kindes,
  • den Geburtszeitpunkt sowie
  • den Geburtsort des Kindes.

Hinweis

Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.

Weiterführende Links

Erstausstellung einer Geburtsurkunde/Anzeige der Geburt

Letzte Aktualisierung: 31. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion