Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Begriffe mit L

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Landesverwaltungsgericht

Es gibt in Österreich elf Verwaltungsgerichte, nämlich das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesfinanzgericht und die neun Landesverwaltungsgerichte (für jedes Bundesland eines). Damit besteht eine einheitliche gerichtliche Rechtsmittelinstanz im Verwaltungsverfahren.

Für jedes Bundesland besteht ein Landesverwaltungsgericht. Die Landesverwaltungsgerichte haben eine "Generalklausel" für die sachliche Zuständigkeit: Soweit sich gesetzlich nichts anderes ergibt (siehe Verwaltungsgerichte), erkennen über Beschwerden die Landesverwaltungsgerichte (auch in Abgabenangelegenheiten). In ihre Zuständigkeit fallen beispielsweise Beschwerden gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit oder gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit.

Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
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