Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Erbschaftssteuer

Aktuell fällt für Erbfälle keine Erbschafts- und Schenkungssteuer an, es besteht jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen (USP).

Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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