Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Sonstige Leistungen
- Sozialhilfe/Mindestsicherung
- Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger
- Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger
- Hilfe für nicht krankenversicherte Personen
- Rezeptgebühren
- Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Serviceentgelt für die e-card
- Befreiung von Rundfunkgebühren/Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt
- ÖBB-Ermäßigung
- Behindertenausweise und Vergünstigungen der Bundesländer
- SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
Aktuelle Informationen über sonstige Leistungen, Sozialhilfe/Mindestsicherung, Obergrenze für Rezeptgebühren, ÖBB-Ermäßigung etc.
Folgende Bundesländer bieten einen Gesamtüberblick über die jeweiligen Landesförderungen an:
- → Land Burgenland
- → Land Kärnten
- → Land Niederösterreich
- → Land Oberösterreich
- → Land Salzburg
- → Land Tirol
- → Land Vorarlberg
- → Stadt Wien
Eine Übersicht über Bildungsförderungen in Österreich bietet Ihnen auch eine Datenbank der Wirtschaftskammer Österreich.
Einige Bundesländer bzw. Gemeinden gewähren während der Wintermonate einen Heizkostenzuschuss. Ob es eine derartige Beihilfe in Ihrem Bundesland oder Ihrer Gemeinde gibt und unter welchen Bedingungen sie gewährt wird, erfahren Sie bei Ihrer Langesregierung oder bei Ihrer Gemeinde.
In Wien erhalten Bezieherinnen/Bezieher von Mindestsicherung, Mietbeihilfe, einer Mindestpension oder anderen Leistungen einen sogenannten Mobilpass (früher: Sozialpass). Dieser berechtigt zu Ermäßigungen z.B. bei den Wiener Linien oder bei den städtischen Büchereien und Bädern. Nähere Informationen zum Mobilpass finden Sie auf den Seiten der Stadt Wien.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion