Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Fremde
Als Fremde gelten Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Dabei kann es sich um Angehörige eines Drittstaates oder Bürgerinnen/Bürger des EWR handeln.
Letzte Aktualisierung: 9. April 2024
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