Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Gleichbehandlungsbeauftragte
Achtung:
Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Die/der Gleichbehandlungsbeauftragte und ihr/sein Team beraten und unterstützen Sie, wenn Sie sich am Arbeitsplatz oder im Umgang mit einer Landes- oder Gemeindebehörde benachteiligt fühlen.
Letzte Aktualisierung: 06.06.2024
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