Kundmachung: Amt der NÖ Landesregierung - Festlegung des HPAI-Risikogebietes

Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes 2025/2026

Aufgrund des Rückgangs der positiven H5N1-Wildvogelfälle ist ganz Österreich ab dem 04.04.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko (Stallpflicht) wurden in ganz Österreich aufgehoben. Es sind jedoch weiterhin die Maßnahmen gemäß § 8 Abs. 3 der Vogelgesundheitsverordnung einzuhalten