Rechte und Pflichten von Lehrlingen
Im Lehrvertrag, den der Lehrling und die/der Lehrberechtigte vor Beginn der Ausbildung unterschrieben haben, ist eine Reihe von Regelungen enthalten. Darunter fallen beispielsweise die wichtigsten Rechte und Pflichten (von Lehrling und Ausbilderin/Ausbilder) sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Lehre.
Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten:
Ein Lehrling muss
- sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen,
 - mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen,
 - die Berufsschule besuchen,
 - Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und
 - dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.
 
Auf der anderen Seite haben Lehrlinge gegenüber ihrer Dienstgeberin/ihrem Dienstgeber das Recht darauf,
- in ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden,
 - das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten,
 - unter sicheren und angemessenen Arbeitsbedingungen ausgebildet zu werden,
 - vor Überforderung, Gefährdung, Mobbing etc. am Ausbildungsplatz geschützt zu werden und
 - die Berufsschule besuchen zu können.
 
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Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
