Selbsterzeugung von Strom mit erneuerbaren Energieträgern
Photovoltaikanlagen
Der wichtigste erneuerbare Energieträger in Österreich ist die Wasserkraft, die etwas mehr als die Hälfte zur Stromaufbringung beiträgt. Zudem tragen Windkraft und Photovoltaik zur Stromversorgung bei. Die mit Abstand häufigste Technologie, mit der private Haushalte selbst Strom erzeugen, ist die Photovoltaik.
Photovoltaikanlagen nutzen die Energie der Sonne, wandeln Sonnenlicht in elektrischen Strom um. Die Photovoltaikanalagen können auf dem Dach, dem Balkon oder der Terrasse errichtet werden. Wesentlicher Bestandteil der Photovoltaikanlage sind die Solarmodule mit den Solarzellen. Die Solarzellen wandeln das Sonnenlicht über einen Wechselrichter in Haushaltsstrom um. Photovoltaik unterscheidet sich von Solarthermie darin, dass Strom und nicht Wärme produziert wird.
Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) informiert über den schnellsten Weg zur eigenen Photovoltaikanlage und zum eigenen Stromspeicher.
Plug-in-Photovoltaikanlagen ("Balkonkraftwerke")
Mit Plug-in-Photovoltaikanlagen kann eigener Solarstrom in einer Wohnung erzeugt werden. Seit einigen Jahren dürfen diese Plug-in-Anlagen in Österreich betrieben werden. Die Maximalleistung beträgt 800 Watt. Die Plug-in-Anlagen können ohne großen Aufwand beispielsweise auf Balkonen installiert werden.
Plug-in-Photovoltaikanlagen werden auch als Mini-PV-Anlagen, Balkon-PV-Anlagen oder als Balkonkraftwerke bezeichnet.
Für die Plug-in-Photovoltaikanlagen bedarf es keiner Genehmigung des Netzbetreibers. Es bedarf aber einer Verständigung des Netzbetreibers bzw. einer Meldung zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage.
Rechtliche Erleichterungen für die Errichtung von Plug-in-Photovoltaikanlagen im Wohnungseigentum: Seit 1. September 2024 ist die Installierung von Plug-in-Photovoltaikanlagen (sogenannte "Balkonkraftwerke") leichter möglich. Die neue Regelung sieht vor, dass die für die Anbringung der Photovoltaikanlagen erforderliche Zustimmung durch die anderen Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer dann als erteilt gilt, wenn sie vor der geplanten Änderung verständigt werden und innerhalb von zwei Monaten nicht widersprechen. Ein Widerspruch anderer Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer benötigt keine Begründung; bereits ein begründungsloser Widerspruch lässt die Zustimmungsfiktion entfallen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gibt Auskunft über die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Plug-in-Photovoltaikanlagen. Die E-Control beantwortet häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den Mini-PV-Anlagen.
In Wien können Gemeindebaumieterinnen/Gemeindebaumieter, deren Wohnungen über einen Balkon, Terrasse oder Loggia verfügen bzw. Mieterinnen/Mieter, die in einem Siedlungshaus leben, unter bestimmten Voraussetzungen Strom von einer eigenen Photovoltaikanlage beziehen. Die Stadt Wien bietet weiterführende Informationen zu den Photovoltaikanlagen im Gemeindebau.
Energiegemeinschaften
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften. Energiegemeinschaften können Energie in einer oder mehreren Erzeugungsanlagen produzieren und über das öffentliche Netz austauschen. Auf diese Weise kann überschüssiger Strom am Markt verwertet werden.
Neben Energiegemeinschaften bestehen seit Oktober 2026 weitere Möglichkeiten der gemeinsamen Energienutzung, insbesondere durch Peer-to-Peer-Verträge für erneuerbar erzeugten Strom.
Peer-to-Peer-Verträge für Strom aus erneuerbaren Energien
Seit Oktober 2026 können natürliche und juristische Personen selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien auch auf Grundlage sogenannter Peer-to-Peer-Verträge (P2P-Verträge) direkt miteinander teilen, verschenken oder verkaufen.
Im Unterschied zu Energiegemeinschaften ist dafür keine eigene Rechtsperson (z.B. Verein oder Genossenschaft) erforderlich. Die gemeinsame Nutzung des Stroms erfolgt auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den beteiligten Personen.
Peer-to-Peer-Verträge können sowohl direkt zwischen den Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern als auch unter Einbindung eines Dienstleisters oder Organisators abgewickelt werden.
Die praktische Umsetzung ist zunächst nur für Zählpunkte möglich, die demselben Netzbetreiber zugeordnet sind. Eine österreichweite Umsetzung über mehrere Netzgebiete hinweg ist voraussichtlich ab April 2027 möglich.
Gegenüberstellung Energiegemeinschaft und Peer-to-Peer-Vertrag
Energiegemeinschaft |
Peer-to-Peer-Vertrag |
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Weiterführende Links
- Allgemeines
Energieberatung - Photovoltaikanlagen
- Photovoltaik-Förderaktionen und weitere Umweltförderungen
- Steuerliche Aspekte bei Photovoltaikanlagen von Privatpersonen (BMF)
- In neun Schritten zur eigenen Photovoltaikanlage (PV Austria)
- Infografik "Photovoltaik: Es muss nicht immer Süden sein" (klimaaktiv.at)
- Balkonkraftwerk Österreich: Solaranlagen zum Einstecken (VKI)
- Anschluss von Kleinsterzeugungsanlagen (Mini-PV-Anlagen) (E-Control)
- Photovoltaikanlagen im Gemeindebau (Stadt Wien)
- Energiegemeinschaften
- energiegemeinschaften.gv.at (Klima- und Energiefonds)
- Formen von Energiegemeinschaften (Klima- und Energiefonds)
- Schritte zur Gründung einer Energiegemeinschaft (Klima- und Energiefonds)
- Webinar-Nachbericht "Schritt für Schritt zur erneuerbaren Energiegemeinschaft – Erfahrungen aus der Praxis" (klimaaktiv)
- Podcast "Wie lebt es sich in einer Energiegemeinschaft?" (klimaaktiv)
- Peer-to-Peer-Verträge
Peer-to-Peer-Verträge (P2P) (Klima- und Energiefonds)