Registrierung von Waffen im Zentralen Waffenregister (ZWR)
Allgemeine Informationen
Im "Zentralen Waffenregister (ZWR)" werden Schusswaffen aller Kategorien registriert.
Welche Kategorien von Schusswaffen gibt es?
- Kategorie A:
verbotene Schusswaffen (z.B. Vorderschaftrepetierflinte – "Pumpgun") und Kriegsmaterial - Kategorie B:
Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten - Kategorie C:
Büchsen (Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.)
Flinten (Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.)
Davon abweichend sind: Vorderschaftrepetierflinte ("Pumpgun") = Kategorie A und Repetierflinte = Kategorie B
Bei Unklarheiten in Bezug auf die Kategorie der Schusswaffe wenden Sie sich bitte an eine Waffenfachhändlerin/einen Waffenfachhändler.
Zuständige Stelle
Bei der zuständigen Waffenbehörde (Landespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) kann ein Gesamtdatenauszug der im ZWR auf die Bürgerin/den Bürger registrierten Schusswaffen beantragt werden.
Waffenregisterbescheinigung ONLINE
Eine Waffenregisterbescheinigung kann über das Online-Service "Zentrales Waffenregister" über oesterreich.gv.at mit ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login aus dem Zentralen Waffenregister (ZWR) auch online kostenfrei beantragt und ausgestellt werden.
Im Einzelnen sind dies folgende Informationsmöglichkeiten:
- Der Ausdruck einer Waffenregisterbescheinigung gemäß § 33 Waffengesetz
- Eine Auflistung aller auf die Anfragerin/den Anfrager aktuell registrierten Schusswaffen und Zubehör
- Der (erneute) Ausdruck von Registrierungsbestätigungen für Schusswaffen der Kategorie C und D, die während der Übergangsfrist bis 1. Juni 2014 von der Bürgerin/dem Bürger (Anfragerin/Anfrager) selbst mittels Bürgerkarte registriert wurden
Das Online-Service ist gratis und kann jederzeit, auch mehrfach, abgerufen werden.
Hinweis
Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Rechtsgrundlagen
- Waffengesetz (WaffG)
- 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (1. WaffV)
- 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (2. WaffV)
