Gesetzgebung zur Rattenbekämpfung: neue Rodentizid-Sachkundeverordnung/Biozid-Verordnung ab 01.01.2026

Kanalisation:

Der Einsatz von Rattengift im Kanalnetz wird streng reglementiert.

Die Verwendung von geprüften Köderschutzboxen oder speziellen Kanalköderstationen wird verpflichtend, um zu verhindern, dass Giftköder in das Abwasser gelangen oder andere Tiere gefährden.

Angebot auf Anfrage!



Ende der Eigenanwendung:

Die dauerhafte Beköderung durch Privatpersonen oder nicht geschultes Personal ist dann verboten.